Ausschreibung SPR 2011
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| Veranstalter: | Wassersportverein Schlabendorf am See e.V. | |
| Revier: | Schlabendorfer See | |
| Klassen: | alle Jollen-Bootsklassen: Optimist, Cadet, Laser, Eikplast, 420er, XY, Finn ... |
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| Sind in einer Klasse nicht mehr als 3 Boote gemeldet, werden diese Boote in der offenen Klasse nach dem Yard-Stick-System gewertet. Sonst gilt das Low-Point-System. |
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| Eröffnung: | Samstag, 28. Mai 2011, 10:00 Uhr | |
| Wettfahrtag: | Samstag, 28. Mai 2011 | |
| Steuermanns- Besprechung: | 9.30 Uhr vor dem Regattabüro | |
| Start zur 1.Wettfahrt: | Samstag, 28. Mai 2011, 10:30 Uhr | |
| Letzte Startmöglichkeit: | Samstag, 28. Mai 2011, 16:30 Uhr |
1. Meldestelle
Online-Anmeldung unter: info@wsv-schlabendorf.de
oder schriftlich bzw. telefonisch
Wassersportverein Schlabendorf e.V.
Schlabendorf am See 93
15926 Luckau OT Schlabendorf
Tel: 0174 9801929
Für rechtzeitige Anmeldungen sind wir aus organisatorischen Gründen dankbar!
2. Meldeschluss/Nachmeldung
Der Meldeschluss ist der 28. Mai 2011, 09:00 Uhr.
3. Meldegeld
Das Meldegeld beträgt 10,00 € pro Boot, bei Optis 5,00 €. Das Startgeld ist vor dem ersten Start bar im Regattabüro zu entrichten. Es kann auch vorher auf das Konto 3682001610 bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse (BLZ 16050000) überwiesen werden – in diesem Fall ist ein Einzahlungsbeleg vorzulegen.
4. Preise
1. Platz pro Klasse erhält einen Pokal
1.-3. Platz pro Klasse erhält eine Urkunde
5. Wettfahrtregeln
Die Regatta wird nach den Wettfahrtregeln (WR) der ISAF (neueste Ausgabe), den Ordnungsvorschriften Regattasegeln des DSV (neueste Ausgabe), den Segelanweisungen,
der Ausschreibung und des Programms, vom technischen Ausschuss des
DSV bzw. der ISAF anerkannten Klassenvorschriften und der Meisterschaftsordnung
des SVMV gesegelt.
Der Veranstalter und der mit der Durchführung beauftragte Verein übernehmen keinerlei Verantwortung für Schäden oder Verluste an Leben oder Eigentum, die durch die Teilnahme an dieser Regatta verursacht sind oder sich noch ergeben.
Jeder Steuermann/jede Steuerfrau ist für die richtige seemännische Führung seines/ihres Bootes in jeder Hinsicht selbst verantwortlich.
Auf allen Wettfahrten sind Schwimmwesten an Bord mitzuführen. Beim Zeigen der
Flagge ,,Y" an Land oder auf einem Boot der Wettfahrtleitung müssen von allen Seglern
Schwimmwesten angelegt werden, die solange und von außen sichtbar zu tragen sind, wie
das Signal steht. Nichtmitführen oder Nichttragen von Schwimmwesten kann zur Disqualifikation führen. Jugendliche müssen stets sichtbar Schwimmwesten tragen (Ergänzung WR 40.1).
Änderungen und Ergänzungen der Segelanweisungen, sowie Zeitplan und Wertung werden an der Tafel für Bekanntmachungen ausgehängt und sind dann bindend.
6. Wettfahrten
Es werden 4 Wettfahrten durchgeführt. Die Starts erfolgen entsprechend Bekanntgabe am Regattabüro. Die Wertung erfolgt nach den zur Zeit gültigen WR. Zusätze werden durch Aushang am Org.-Büro u. Segelanweisung bekanntgegeben. Ab 3 Wettfahrten 1 Streicher.
Sollte es durch widrige Wetterverhältnisse nicht möglich sein, am 28.05.2011 alle vorgesehenen Wettfahrten oder die Regatta insgesamt durchzuführen, werden keine weiteren Wettfahrten angesetzt.
7. Segelanweisung
Die Segelanweisung kann von jedem Teilnehmer ab 27.05.2011 ab 18.00 Uhr im Organisationsbüro in Empfang genommen werden.
9. Unterkunft
Zeltplatze und Stellplatze für Wohnmobile sind ausreichend vorhanden. Bei Bedarf bitte vorher unbedingt Kontakt mit dem Veranstalter aufnehmen. Verpflegung gegen Entgelt am 28.05. ganztägig vorhanden.
Haftungsausschluss - Haftungsbegrenzung – Unterwerfungsklausel
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, Iiegt allein bei ihm, er Übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt in Fallen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschaden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters
ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter,
Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge
bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF inkl. der Zusätze des DSV, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.